Eidgenössische/Kantonale Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 9. Februar 2020
- Lokalität
- Gemeindehaus Villnachern, Oberdorfstrasse 2, 5213 Villnachern
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen"
- Beschreibung
Mit der Initiative wird das Ziel verfolgt, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Zu diesem Zweck sieht die Initiative vor, in Artikel 108 der Bundesverfassung folgende Massnahmen und Instrumente zu verankern:
- An die Stelle der bisher vorgesehenen generellen Förderung des Wohnungsbaus soll die Förderung des Angebots an preisgünstigen Mietwohnungen treten. Diese ist in Zusammenarbeit mit den Kantonen umzusetzen.
- Es soll durch geeignete Vorkehrungen verhindert werden, dass Programme der öffentlichen Hand zur Förderung von Sanierungen zum Verlust von preisgünstigen Mietwohnungen führen.
- Der Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus an den neu gebauten Wohnungen soll gesamtschweizerisch bei mindestens 10 Prozent liegen.
- Die Kantone und Gemeinden sollen ermächtigt werden, zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus für sich ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke einzuführen. Zudem soll der Bund den Kantonen und Gemeinden beim Verkauf von Grundstücken des Bundes oder bundesnaher Betriebe ein Vorkaufsrecht einräumen.
- Formulierung
- Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen"
Vorlagen
Vorlage
144
325
- Leer
- 2
- Stimmbeteiligung
- 42.4%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Änderung Strafgesetzbuch
- Beschreibung
Am 9. Februar 2020 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) ab. Gegen diese Änderung wurde das Referendum ergriffen.
In Kürze
Heute schützt das Strafrecht die Menschen in der Schweiz vor Diskriminierung wegen der Rasse, der Religion oder der Ethnie. Bundesrat und Parlament wollen nun die Anti-Rassismus-Strafnorm stärken und verbieten, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Wer deswegen zu Hass aufruft oder Propaganda verbreitet, soll ebenfalls bestraft werden können.
Solche Handlungen werden bestraft, wenn sie in der Öffentlichkeit verübt werden, wenn sie Menschen absichtlich herabsetzen und wenn sie gegen die Menschenwürde verstossen. Die Meinungsfreiheit bleibt gewahrt: Es ist weiterhin möglich, kritische Meinungen zu äussern und sachliche öffentliche Diskussionen und Debatten zu führen.Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen: Laut Referendumskomitee würde die neue Regelung die Meinungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränken und der Zensur Auftrieb geben. Zudem seien Diskriminierung und Hass aufgrund der geltenden Vorschriften bereits heute strafbar.
- Formulierung
- Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung)
Vorlagen
Vorlage
248
220
- Leer
- 1
- Stimmbeteiligung
- 42.4%
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Kantonale Vorlagen
Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG); Änderung vom 07. Mai 2019
- Beschreibung
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 7. Mai 2019 die Änderung des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) mit 86 zu 50 Stimmen gutgeheissen. Gegen diesen Beschluss wurde mit 43 Stimmen das Behördenreferendum ergriffen. Die Vorlage untersteht deshalb der Volksabstimmung.
Eine Mehrheit des Grossen Rats empfiehlt diese Vorlage zur Annahme. Eine Minderheit des Grossen Rats empfiehlt demgegenüber, die Vorlage abzulehnen.
- Formulierung
- Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG); Änderung vom 07. Mai 2019
Vorlagen
Vorlage
298
159
- Leer
- 6
- Stimmbeteiligung
- 41.9%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Behördenreferendum
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Resultate von Villnachern der Eidg./Kant. Abstimmung vom 09.02.2020 (PDF, 1.05 MB) | Download | 0 | Resultate von Villnachern der Eidg./Kant. Abstimmung vom 09.02.2020 |