Eidgenössische/Kantonale Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 27. September 2020
- Lokalität
- Gemeindehaus Villnachern, Oberdorfstrasse 2, 5213 Villnachern
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)"
- Beschreibung
Am 27. September 2020 werden die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» abstimmen.
Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben ein Paket von sieben bilateralen Abkommen ausgehandelt, das im Jahr 2000 vom Volk mit 67,2 Prozent der Stimmen angenommen wurde. Diese Abkommen ermöglichen der Schweizer Wirtschaft den Zugang zum europäischen Markt. Eines dieser Abkommen ist das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA). Es erlaubt es, Schweizer Bürgerinnen und Bürgern unter bestimmten Bedingungen, in der EU zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt das Gleiche in Bezug auf die Schweiz. Wird das FZA gekündigt , so treten automatisch auch die anderen sechs Abkommen ausser Kraft (Guillotine-Klausel).
Ein Komitee, das gegen die Personenfreizügigkeit ist, hat die Begrenzungsinitiative eingereicht. Laut dem Komitee herrscht in der Schweiz eine Massenzuwanderung. Diese führe zu steigender Arbeitslosigkeit und gefährde Wohlstand, Freiheit und Sicherheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
Nach Auffassung des Bundesrates hingegen ist der bilaterale Weg, den die Schweiz gewählt hat, der richtige. Er hat es erlaubt, auf die Bedürfnisse unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger zugeschnittene Lösungen zu finden. Die bilateralen Abkommen garantieren ausgewogene Beziehungen zu unserem wichtigsten Handelspartner. Ohne diese Abkommen wären Wohlstand und Arbeitsplätze in der Schweiz in Gefahr.
Wird die Begrenzungsinitiative und damit die Beendigung der Personenfreizügigkeit angenommen, so muss der Bundesrat mit der EU innerhalb von 12 Monaten das Ende der Freizügigkeit aushandeln. Gelingt dies nicht, so muss er das FZA innert weiteren 30 Tagen einseitig kündigen. In diesem Fall käme die Guillotine-Klausel zur Anwendung und alle sieben bilateralen Abkommen würden ausser Kraft treten.
- Formulierung
- Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)"
Vorlagen
Vorlage
304
385
- Leer
- 11
- Stimmbeteiligung
- 62.95
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
- Beschreibung
Am 27. September 2020 werden die Schweizer Stimmberechtigten über den Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge abstimmen.
Die Schweiz nutzt ihre Kampfflugzeuge, um ihren Luftraum zu überwachen und zu schützen und ihre luftpolizeiliche Rolle zu erfüllen. Bundesrat und Parlament sind der Auffassung, dass es auch in Zukunft Kampfflugzeuge braucht, um die Sicherheit unseres Landes zu wahren und unsere Neutralität und unsere Unabhängigkeit in Krisenzeiten zu stärken. Sie ergänzen die Bodentruppen.
Die bestehenden Kampfflugzeuge sind in die Jahre gekommen und müssen in rund 10 Jahren ausser Betrieb genommen werden. Regierung und Parlament wollen darum bis 2030 neue Kampfflugzeuge beschaffen. Dafür sind höchstens 6 Milliarden Franken vorgesehen. Weil gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen wurde, muss das Schweizer Volk über diese 6 Milliarden für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge entscheiden. Der Flugzeugtyp und die Anzahl werden hingegen von der Regierung festgelegt.
In den Augen des Referendumskomitees sind die 6 Milliarden für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge ein unnötiger Luxus. Seiner Ansicht nach muss man sich heute für andere Bedrohungen wie Katastrophen und Cyberangriffe rüsten und den Klimawandel bekämpfen. Schwere Kampfflugzeuge seien für den Schutz vor diesen Bedrohungen ungeeignet. Da nicht bekannt ist, welches Flugzeugmodell beschafft werden soll, gebe der Bundesbeschluss Regierung und Parlament eine Blankovollmacht über 6 Milliarden.
Bundesrat und Parlament wollen die Industrie unseres Landes stärken und ihr den Zugang zu Spitzentechnologie sichern. Darum muss der Flugzeughersteller, der den Zuschlag erhält, Aufträge für 60 Prozent des Kaufpreises an Unternehmen in der Schweiz vergeben und sie auf alle Sprachregionen verteilen.
- Formulierung
- Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Vorlagen
Vorlage
419
275
- Leer
- 8
- Stimmberechtigte
- 1'112
- Stimmbeteiligung
- 63.13
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz
- Beschreibung
Am 27. September 2020 werden die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie») abstimmen.
Bei der Geburt eines Kindes hat die Mutter heute Anrecht auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlab. Für die Väter gibt es in der Regel höchstens einen oder zwei Tage.
Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Volksinitiative “Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie”. Diese Initiative verlangte einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub für alle erwerbstätigen Väter. Mit dem Gegenvorschlag legen Bundesrat und Parlament eine Regelung für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor, dank der der Vater sich an der Betreuung seines Kindes beteiligen und die Mutter entlasten kann.
Der Gegenvorschlag sieht die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs vor. Er kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Der Vaterschaftsurlaub wird gleich entschädigt wie der Mutterschaftsurlaub: Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Finanziert wird sie über die Erwerbsersatzordnung. Voraussetzung ist, dass der Vater in den neun Monaten vor der Geburt des Kindes während mindestens fünf Monaten erwerbstätig war. Auch die Selbstständigerwerbenden kommen in den Genuss der Entschädigung.
Angesichts dieses Gegenvorschlags wurde die Volksinitiative “Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie”zurückgezogen unter der Bedingung, dass der Gegenvorschlag, über den am 27. September abgestimmt wird, in Kraft tritt.
Ein Komitee hat gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen. Diese neue Sozialversicherung ist seiner Auffassung nach zu teuer, erhöht die Sozialabgaben und führt daher zu weniger Lohn für alle.
Bundesrat und Parlament sind der Ansicht, dass der Vaterschaftsurlaub auch für kleinere und mittlere Unternehmen finanziell tragbar ist.
- Formulierung
- Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie»)
Vorlagen
Vorlage
341
345
- Leer
- 14
- Stimmberechtigte
- 1'112
- Stimmbeteiligung
- 62.95
- Ebene
- Bund
- Art
- Gegenvorschlag
Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer
- Beschreibung
Am 27. September 2020 werden die Schweizer Stimmberechtigten über höhere Kinderabzüge abstimmen.
Eltern können bei den Steuern Kinderabzüge beanspruchen. Bei der direkten Bundessteuer können sie für jedes Kind 6500 Franken vom Einkommen abziehen. Wenn beide Elternteile arbeiten und sie ihre Kinder fremdbetreuen lassen (beispielsweise in einer Kindertagesstätte), können sie für die Drittbetreuung bis zu 10 100 Franken zusätzlich abziehen.
Bundesrat und Parlament wollen den maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 10 100 Franken auf 25 000 Franken erhöhen. So wollen sie dazu beitragen, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, den Steuerabzug den effektiven Fremdbetreuungskosten anpassen und dafür sorgen, dass die Fachkräfte im Arbeitsmarkt bleiben und nicht aus steuerlichen Gründe das Arbeitspensum reduzieren oder gar ganz aufhören zu arbeiten. Das stärkt die schweizerische Wirtschaft.
Das Parlament hat zudem die Erhöhung des Kinderabzugs von 6500 auf 10 000 Franken pro Kind beschlossen. Damit trägt es den allgemeinen Kosten der Familien (Essen, Unterkunft, Kleidung …) Rechnung, unabhängig davon, wie die Kinder betreut werden.Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen. Die Referendumskomitees kritisieren diese Vorlage. Sie führe zu weniger Steuereinnahmen. Darum würden in anderen Sektoren oder für andere Dienstleistungen, von denen auch die untere Mittelschicht profitieren könnte, Mittel fehlen. Zudem könnten nur Familien mit hohem Einkommen, einschliesslich derjenigen, die ihre Kinder nicht fremdbetreuen lassen, von den Steuerabzügen profitieren, nicht aber die untere Mittelschicht.
Hinweis:
Die direkte Bundessteuer wird auf dem Einkommen berechnet. Heute bezahlen etwa 60 Prozent der Familien direkte Bundessteuern und können die Abzüge geltend machen. Die restlichen 40 Prozent bezahlen weiterhin keine direkten Bundessteuern.Mit der Erhöhung der Fremdbetreuungsabzüge sinken die Steuereinnahmen schätzungsweise um 10 Millionen Franken pro Jahr, und mit der Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge gehen sie um etwa 370 Millionen zurück.
Wenn man berücksichtigt, dass dank der höheren Abzüge mehr Mütter und Väter weiterarbeiten, werden die Einnahmeneinbussen, die auf die höheren Drittbetreuungsabzüge zurückzuführen sind, mit der Zeit ausgeglichen.
Die Folgen der Coronapandemie könnten sich auf diese Schätzungen auswirken.- Formulierung
- Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
Vorlagen
Vorlage
218
456
- Leer
- 19
- Stimmberechtigte
- 1'112
- Stimmbeteiligung
- 62.32
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Änderung des Jagdgesetzes
- Beschreibung
Am 27. September 2020 werden die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung des Jagdgesetzes abstimmen.
Das eidgenössische Jagdgesetz legt fest, welche Wildtiere geschützt sind, welche Wildtierarten gejagt werden dürfen und wann die Jagd erlaubt ist und wann nicht. Dieses Gesetz stammt von 1986. Damals gab es in der Schweiz keine Wölfe mehr. Inzwischen sind sie zurückgekehrt. 2019 lebten rund 80 Wölfe in 8 Rudeln in unserem Land. Ihre Präsenz beschäftigt die örtliche Bevölkerung: Sie tauchen immer wieder in Dorfnähe auf und greifen Schafe und Ziegen an. In den letzten zehn Jahren haben sie pro Jahr zwischen 300 und 500 Schafe und Ziegen gerissen.
Deshalb hat das Parlament neue Regeln aufgestellt und das Jagdgesetz geändert: Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart, und die Rudel werden geschont. Die Kantone können neu das Wachstum und die Verbreitung der Wolfsbestände kontrollieren: Unter bestimmten Voraussetzungen können sie einzelne Wölfe zum Abschuss freigeben, bevor diese einen Schaden angerichtet haben. Der Bund muss vor einem allfälligen Abschuss aber immer konsultiert werden.
Das Jagdgesetz regelt neu auch, unter welchen Voraussetzungen die Bäuerinnen und Bauern für den Verlust von Tieren, die vom Wolf gerissen wurden, entschädigt werden. Verschiedene Wildtierarten werden besser geschützt, und die Lebensräume der Wildtiere werden verbessert.Naturschutzverbände haben gegen die Änderung des Jagdgesetzes das Referendum ergriffen. Sie sind der Auffassung, dass mit den neuen Regeln vorsorglich und grundlos geschützte Tiere abgeschossen werden dürften, noch bevor sie einen Schaden angerichtet haben. Die neuen Regeln gefährden in ihren Augen den Artenschutz in unserem Land: Der Bundesrat könnte weitere geschützte Tierarten in die Liste der regulierbaren Arten aufnehmen.
Bundesrat und Parlament bestreiten dies nicht. Sie weisen aber darauf hin, dass dies nur möglich sei, wenn sachliche Gründe vorliegen. Zudem hätte das Parlament bereits ausgeschlossen, dass Luchse, Biber, Graureiher und Gänsesäger auf die Liste der regulierbaren Tierarten gesetzt werden.
Bei einer Ablehnung der Änderung des Jagdgesetzes gilt es weiterhin in der Fassung von 1986.
- Formulierung
- Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
Vorlagen
Vorlage
343
347
- Leer
- 7
- Stimmberechtigte
- 1'112
- Stimmbeteiligung
- 62.68
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Kantonale Vorlagen
Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG); Änderung vom 03.03.2020
- Beschreibung
Die Aufgabenteilung im Energiebereich mit dem Bund weist den Kantonen den Gebäudesektor als Schwerpunkt zu. Die Kantone stimmen ihre Gesetzgebung in diesem Bereich seit über 30 Jahren ab und haben sie in mehreren Schritten an den jeweiligen aktuellen Stand der Technik angepasst. Der Energiebedarf von neuen Gebäuden konnte damit stark reduziert werden. Dank der eingesparten Energie fallen die gesamten Kosten für ein neues Gebäude über die Lebensdauer deutlich tiefer aus. Zusätzlich haben die Gebäude eine höhere Wohnqualität. Davon profitieren Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer wie auch Mieterinnen und Mieter.
Die bisherige Energiegesetzgebung strebt vor allem die Erhöhung der Energieeffizienz an. Im Gebäudebereich wird deshalb ein hohes Gewicht auf eine effiziente Gebäudehülle gelegt. Neu hat die Klimapolitik an Bedeutung gewonnen. Energie- und Klimapolitik ergänzen sich stark. Der Bund unternimmt grosse Anstrengungen, den CO2-Ausstoss in der Schweiz bis 2050 auf null zu senken (Netto-Null-Ziel). Zwei Drittel des CO2-Ausstosses des Gebäudesektors stammen von Gebäuden mit Baujahr vor 1980. Wenn die Zielsetzung erreicht werden soll, müssen auch bei bestehenden Gebäuden Massnahmen erfolgen. Bei fossil beheizten Gebäuden ist deshalb bei einem Wärmeerzeugerersatz der CO2-Ausstoss zu senken. Auch der Ersatz von Elektrodirektheizungen und Elektroboilern durch wesentlich effizientere Wärmepumpensysteme kann einen wesentlichen Beitrag leisten.
Durch den Ersatz fossiler Heizungen mit Wärmepumpen steigt der Verbrauch elektrischer Energie vor allem im Winterhalbjahr an. Auch die zunehmende Elektromobilität erhöht den Strombedarf. Mit dem Realisieren von Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Bau neuer Gebäude, kann ein Beitrag für die künftige Versorgungssicherheit geleistet werden.
Die Mehrheit im Grossen Rat ist dem Antrag des Regierungsrats gefolgt und hat der Teilrevision des Energiegesetzes zugestimmt. Die Minderheit monierte im Wesentlichen eine zu hohe Kostenfolge und einen ungerechtfertigten Eingriff in die Eigentumsrechte der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer.
Da das Behördenreferendum ergriffen wurde, untersteht die vom Grossen Rat beschlossene Gesetzesänderung der Volksabstimmung.
- Formulierung
- Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG); Änderung vom 03.03.2020
Vorlagen
Vorlage
278
352
- Leer
- 21
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 1'112
- Stimmbeteiligung
- 58.63
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Schulgesetz (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10. Dezember 2019
- Beschreibung
Vorlage 6: Verfassung des Kantons Aargau (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10. Dezember 2019
Vorlage 7: Schulgesetz (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10. Dezember 2019
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 10. Dezember 2019 der Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule zugestimmt. Diese umfasst eine Änderung der Verfassung des Kantons Aargau sowie eine Änderung des Schulgesetzes. Die Verfassungsänderung wurde mit 105 zu 25 Stimmen und die Änderung des Schulgesetzes mit 107 zu 24 Stimmen gutgeheissen. Die Änderung der Verfassung untersteht der obligatorischen Volksabstimmung. Gegen die Änderung des Schulgesetzes wurde das Behördenreferendum ergriffen, so dass auch hierzu eine Volksabstimmung stattfindet.
Heute erfolgt die Führung der Schulen durch den Kanton, den Gemeinderat, die Schulpflege und die Schulleitung. Die Aufteilung der Führungsverantwortung über die vier Instanzen stellt eine Herausforderung an eine effektive und effiziente Führung der Schulen dar. Besonders die Aufteilung von strategischer und finanzieller Führung auf zwei rechtlich gleichgestellte Behörden, Schulpflege und Gemeinderat, führt immer wieder zu Schnittstellenproblemen. Denn strategische Entwicklungen sind häufig an finanzielle Ressourcen gebunden. In der Zusammenarbeit müssen Rollen und Zuständigkeiten immer wieder geklärt werden. Dies bedingt eine ständige Pflege der Schnittstelle und kostet Zeit wie Energie.
Ab 1. Januar 2022 soll auf kommunaler Ebene eine Führungsstruktur der Aargauer Volksschule ohne Schulpflege umgesetzt werden. In der neuen Führungsstruktur übernimmt der Gemeinderat die Gesamtverantwortung für die Schule. Alle Kompetenzen und Aufgaben der Schulpflege werden an ihn übertragen. Die Entwicklung und Führung der Schule über Strategie und Finanzen erfolgt aus einer Hand.
Die Schule wird enger in die Struktur und Organisation der Gemeinde eingebunden, was sie in ihrer Position stärkt. Durch den Wegfall einer Führungsinstanz und der damit verbundenen Schnittstellen kann von einem reduzierten Führungsaufwand vor Ort ausgegangen werden. Es ergeben sich kürzere Kommunikationswege und eine engere Zusammenarbeit unter allen an der Führung und Entwicklung der Schule Beteiligten.
Der Regierungsrat und die Mehrheit des Grossen Rats haben sich für die Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule aus folgenden Gründen ausgesprochen:
- Mit der Zusammenlegung der finanziellen und strategischen Führung der Schule beim Gemeinderat erfolgt die Entwicklung der Schule aus einer Hand. Dies ermöglicht eine leistungsfähige und effiziente sowie ressourcenschonende Schulführung.
- Mit der vorgeschlagenen Reduktion der Anzahl Führungsinstanzen werden die Strukturen vereinfacht, der strukturelle Überbau wird verschlankt und der Verwaltungsaufwand abgebaut. Doppelspurigkeiten entfallen.
- Die Bevölkerung hat mit dem neuen Führungssystem die Möglichkeit, sich an der Gemeindeversammlung beziehungsweise im Einwohnerrat über Entwicklungen an ihrer Schule direkt durch den Gemeinderat informieren zu lassen beziehungsweise sich gegebenenfalls politisch einzubringen. Die demokratische Mitwirkung wird erhöht.
Eine Minderheit des Grossen Rats argumentiert, dass die Schulpflege ein von den Stimmberechtigten gewähltes Gremium sei und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung geniesse. Der Verzicht auf Schulpflegen würde daher mit einem Abbau an Demokratie einhergehen. Die Führung der Schule könne durch den Gemeinderat verpolitisiert werden. Ebenfalls wird befürchtet, dass eine kostenneutrale Umsetzung für Kanton und Gemeinden nicht eingehalten werden könne.
- Formulierung
- Schulgesetz (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10. Dezember 2019
Vorlagen
Vorlage
338
280
- Leer
- 31
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 1'112
- Stimmbeteiligung
- 58.45
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Verfassung des Kantons Aargau (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10.12.2019
- Beschreibung
Vorlage 6: Verfassung des Kantons Aargau (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10. Dezember 2019
Vorlage 7: Schulgesetz (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10. Dezember 2019
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 10. Dezember 2019 der Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule zugestimmt. Diese umfasst eine Änderung der Verfassung des Kantons Aargau sowie eine Änderung des Schulgesetzes. Die Verfassungsänderung wurde mit 105 zu 25 Stimmen und die Änderung des Schulgesetzes mit 107 zu 24 Stimmen gutgeheissen. Die Änderung der Verfassung untersteht der obligatorischen Volksabstimmung. Gegen die Änderung des Schulgesetzes wurde das Behördenreferendum ergriffen, so dass auch hierzu eine Volksabstimmung stattfindet.
Heute erfolgt die Führung der Schulen durch den Kanton, den Gemeinderat, die Schulpflege und die Schulleitung. Die Aufteilung der Führungsverantwortung über die vier Instanzen stellt eine Herausforderung an eine effektive und effiziente Führung der Schulen dar. Besonders die Aufteilung von strategischer und finanzieller Führung auf zwei rechtlich gleichgestellte Behörden, Schulpflege und Gemeinderat, führt immer wieder zu Schnittstellenproblemen. Denn strategische Entwicklungen sind häufig an finanzielle Ressourcen gebunden. In der Zusammenarbeit müssen Rollen und Zuständigkeiten immer wieder geklärt werden. Dies bedingt eine ständige Pflege der Schnittstelle und kostet Zeit wie Energie.
Ab 1. Januar 2022 soll auf kommunaler Ebene eine Führungsstruktur der Aargauer Volksschule ohne Schulpflege umgesetzt werden. In der neuen Führungsstruktur übernimmt der Gemeinderat die Gesamtverantwortung für die Schule. Alle Kompetenzen und Aufgaben der Schulpflege werden an ihn übertragen. Die Entwicklung und Führung der Schule über Strategie und Finanzen erfolgt aus einer Hand.
Die Schule wird enger in die Struktur und Organisation der Gemeinde eingebunden, was sie in ihrer Position stärkt. Durch den Wegfall einer Führungsinstanz und der damit verbundenen Schnittstellen kann von einem reduzierten Führungsaufwand vor Ort ausgegangen werden. Es ergeben sich kürzere Kommunikationswege und eine engere Zusammenarbeit unter allen an der Führung und Entwicklung der Schule Beteiligten.
Der Regierungsrat und die Mehrheit des Grossen Rats haben sich für die Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule aus folgenden Gründen ausgesprochen:
- Mit der Zusammenlegung der finanziellen und strategischen Führung der Schule beim Gemeinderat erfolgt die Entwicklung der Schule aus einer Hand. Dies ermöglicht eine leistungsfähige und effiziente sowie ressourcenschonende Schulführung.
- Mit der vorgeschlagenen Reduktion der Anzahl Führungsinstanzen werden die Strukturen vereinfacht, der strukturelle Überbau wird verschlankt und der Verwaltungsaufwand abgebaut. Doppelspurigkeiten entfallen.
- Die Bevölkerung hat mit dem neuen Führungssystem die Möglichkeit, sich an der Gemeindeversammlung beziehungsweise im Einwohnerrat über Entwicklungen an ihrer Schule direkt durch den Gemeinderat informieren zu lassen beziehungsweise sich gegebenenfalls politisch einzubringen. Die demokratische Mitwirkung wird erhöht.
Eine Minderheit des Grossen Rats argumentiert, dass die Schulpflege ein von den Stimmberechtigten gewähltes Gremium sei und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung geniesse. Der Verzicht auf Schulpflegen würde daher mit einem Abbau an Demokratie einhergehen. Die Führung der Schule könne durch den Gemeinderat verpolitisiert werden. Ebenfalls wird befürchtet, dass eine kostenneutrale Umsetzung für Kanton und Gemeinden nicht eingehalten werden könne.
- Formulierung
- Verfassung des Kantons Aargau (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10.12.2019
Vorlagen
Vorlage
338
278
- Leer
- 33
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 1'112
- Stimmbeteiligung
- 58.45
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Bezirkswahlen
Wahl von 7 Mitgliedern des Schulrats des Bezirks Brugg
Beschreibung
Wahl von 7 Mitgliedern des Schulrats des Bezirks Brugg für die Amtsperiode 2021/2024
Ergebnis
Wahl Schulrätinnen/Schulräte
- Anzahl Stimmberechtigte
- 1'112
- Stimmbeteiligung
- 37.86
- Ebene
- Bezirk
- Art
- andere Behörde