Eidgenössische Volksabstimmung, Bezirkswahlen und kommunale Wahlen
Informationen
- Datum
- 28. November 2021
- Lokalität
Gemeindehaus Villnachern, Oberdorfstrasse 2, 5213 Villnachern
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative vom 07. November 2017 "Für eine starke Pflege (Pflegeinitative)"
- Formulierung
- Volksinitiative vom 07. November 2017 "Für eine starke Pflege (Pflegeinitative)"
Vorlagen
Vorlage
435
353
- Leer
- 7
- Stimmberechtigte
- 1'118
- Stimmbeteiligung
- 71.1
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Abstimmungsprotokoll_der_Eidg._Volksabstimmung_vom_28.11.2021.pdf (PDF, 567.56 kB) | Download | 0 | Abstimmungsprotokoll_der_Eidg._Volksabstimmung_vom_28.11.2021.pdf |
Volksinitiative vom 26. August 2021 "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)"
- Formulierung
- Volksinitiative vom 26. August 2021 "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)"
Vorlagen
Vorlage
268
482
- Leer
- 15
- Stimmberechtigte
- 1'118
- Stimmbeteiligung
- 68.4
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsprotokoll_der_Eidg._Volksabstimmung_vom_28.11.2021.pdf (PDF, 567.56 kB) | Download | 0 | Abstimmungsprotokoll_der_Eidg._Volksabstimmung_vom_28.11.2021.pdf |
Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)
- Formulierung
- Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)
Vorlagen
Vorlage
506
294
- Leer
- 4
- Stimmberechtigte
- 1'118
- Stimmbeteiligung
- 71.9
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Abstimmungsprotokoll_der_Eidg._Volksabstimmung_vom_28.11.2021.pdf (PDF, 567.56 kB) | Download | 0 | Abstimmungsprotokoll_der_Eidg._Volksabstimmung_vom_28.11.2021.pdf |
Bezirkswahlen
Ersatzwahl eines Mitglieds des Schulrates des Bezirks Brugg
Ergebnis
Wahl Schulrätinnen/Schulräte
- Anzahl Stimmberechtigte
- 1'118
- Stimmbeteiligung
- 46.3
- Ebene
- Bezirk
- Art
- andere Behörde
Name | |||
---|---|---|---|
Wahlprotokoll_der_Bezirskwahlen_Ersatzmitglied_Schulrat_vom_28.11.2021.pdf (PDF, 320.55 kB) | Download | 0 | Wahlprotokoll_der_Bezirskwahlen_Ersatzmitglied_Schulrat_vom_28.11.2021.pdf |
Kommunale Wahlen
Ersatzwahl in den Gemeinderat Villnachern Amtsperiode 2022/2025
Beschreibung
Für die Ersatzwahl haben sich folgende Kandidaten angemeldet:
Gemeinderat (1 Sitz)
- Gubler Donat, 1964, Bergweg 6, neu
- Schaad Claudio, 1973, Gartenweg 16, neu
- Schweizer Fritz, 1964, Baumgartenweg 6, neu
Ergebnis
Das absolute Mehr wurde von niemandem erreicht.
Ein zweiter Wahlgang ist durchzuführen, falls im ersten Wahlgang nicht alle Wahlen zu-
stande gekommen sind (§ 31 GPR). Aufgrund der Anmeldefrist (10 Tage) und der Möglich-
keit der Nachnomination (5 Tage) ergibt sich ein gewisser Zeitbedarf zwischen dem ersten
und dem zweiten Wahlgang. Je nach Publikationsmöglichkeiten müssen wohl mindestens
sechs Wochen eingeplant werden.
Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindes-
tens zehn Stimmberechtigte angemeldet wird. Die Vorschläge müssen bis 12.00 Uhr bei der
Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros eintreffen (§ 32 Abs. 1 und 3 GPR). Der Anmel-
dung sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizule-
gen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig (§ 32 Abs. 2 und 4 GPR). Die Namen der
angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten sind nach Ablauf der Anmeldefrist im Publika-
tionsorgan der Gemeinde zu veröffentlichen und den Stimmberechtigten mit dem Stimmzet-
tel zur Kenntnis zu bringen (§ 32 Abs. 5 GPR).
Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandida-
ten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmelde-
frist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können (§ 33 Abs. 1 GPR). Die Nachmeldefrist ist auch dann anzusetzen, wenn keine Anmeldungen vor-
liegen. Gehen innert dieser Frist keine weiteren Anmeldungen ein, sind die Vorgeschlagenen
vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt zu erklären (§ 33 Abs. 2 GPR).
Können auf diese Weise nicht alle Sitze belegt werden, ist innert 6 Monaten seit dem ersten
Wahlgang für die noch offenen Sitze eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten
Wahlgang durchzuführen (§ 33 Abs. 3 GPR). Das heisst, das Verfahren für die Bestellung
der noch offenen Sitze beginnt von vorne. Es ist ein Termin festzulegen mit der Möglichkeit
der Anmeldung bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag (vgl. § 29a GPR).
Die Nachmeldefrist entfällt dann, wenn mehr Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet
werden, als zu wählen sind. In diesen Fällen findet der zweite Wahlgang an der Urne statt.
- Anzahl Stimmberechtigte
- 1'118
- Stimmbeteiligung
- 59.3
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Exekutive
Name | |||
---|---|---|---|
Wahlprotokoll_der_Ersatzwahl_Gemeinderat_vom_28.11.2021.pdf (PDF, 349.58 kB) | Download | 0 | Wahlprotokoll_der_Ersatzwahl_Gemeinderat_vom_28.11.2021.pdf |