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Inhalt

Eidgenössische Volksabstimmung, Bezirkswahlen und kommunale Wahlen

Informationen

Datum
28. November 2021
Lokalität

Gemeindehaus Villnachern, Oberdorfstrasse 2, 5213 Villnachern

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative vom 07. November 2017 "Für eine starke Pflege (Pflegeinitative)"

Angenommen
Formulierung
Volksinitiative vom 07. November 2017 "Für eine starke Pflege (Pflegeinitative)"

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 55,20 %
435
Nein-Stimmen 44,80 %
353
Leer
7
Stimmberechtigte
1'118
Stimmbeteiligung
71.1
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Abstimmungsprotokoll_der_Eidg._Volksabstimmung_vom_28.11.2021.pdf (PDF, 567.56 kB) Download 0 Abstimmungsprotokoll_der_Eidg._Volksabstimmung_vom_28.11.2021.pdf

Volksinitiative vom 26. August 2021 "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)"

Abgelehnt
Formulierung
Volksinitiative vom 26. August 2021 "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)"

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 35,73 %
268
Nein-Stimmen 64,27 %
482
Leer
15
Stimmberechtigte
1'118
Stimmbeteiligung
68.4
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Abstimmungsprotokoll_der_Eidg._Volksabstimmung_vom_28.11.2021.pdf (PDF, 567.56 kB) Download 0 Abstimmungsprotokoll_der_Eidg._Volksabstimmung_vom_28.11.2021.pdf

Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)

Angenommen
Formulierung
Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 63,25 %
506
Nein-Stimmen 36,75 %
294
Leer
4
Stimmberechtigte
1'118
Stimmbeteiligung
71.9
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Abstimmungsprotokoll_der_Eidg._Volksabstimmung_vom_28.11.2021.pdf (PDF, 567.56 kB) Download 0 Abstimmungsprotokoll_der_Eidg._Volksabstimmung_vom_28.11.2021.pdf

Bezirkswahlen

Ersatzwahl eines Mitglieds des Schulrates des Bezirks Brugg

Ersatzwahl eines Mitglieds des Schulrates des Bezirks Brugg

Ergebnis

Wahl Schulrätinnen/Schulräte

 

Anzahl Stimmberechtigte
1'118
Stimmbeteiligung
46.3
Ebene
Bezirk
Art
andere Behörde
Name
Wahlprotokoll_der_Bezirskwahlen_Ersatzmitglied_Schulrat_vom_28.11.2021.pdf (PDF, 320.55 kB) Download 0 Wahlprotokoll_der_Bezirskwahlen_Ersatzmitglied_Schulrat_vom_28.11.2021.pdf

Kommunale Wahlen

Ersatzwahl in den Gemeinderat Villnachern Amtsperiode 2022/2025

Ersatzwahl in den Gemeinderat Villnachern Amtsperiode 2022/2025

Beschreibung

Für die Ersatzwahl haben sich folgende Kandidaten angemeldet:

Gemeinderat (1 Sitz)

  • Gubler Donat, 1964, Bergweg 6, neu
  • Schaad Claudio, 1973, Gartenweg 16, neu
  • Schweizer Fritz, 1964, Baumgartenweg 6, neu

 

Ergebnis

Das absolute Mehr wurde von niemandem erreicht.

 

Ein zweiter Wahlgang ist durchzuführen, falls im ersten Wahlgang nicht alle Wahlen zu- 

stande gekommen sind (§ 31 GPR). Aufgrund der Anmeldefrist (10 Tage) und der Möglich- 

keit der Nachnomination (5 Tage) ergibt sich ein gewisser Zeitbedarf zwischen dem ersten  

und dem zweiten Wahlgang. Je nach Publikationsmöglichkeiten müssen wohl mindestens  

sechs Wochen eingeplant werden.  

  

  

Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindes- 

tens zehn Stimmberechtigte angemeldet wird. Die Vorschläge müssen bis 12.00 Uhr bei der  

Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros eintreffen (§ 32 Abs. 1 und 3 GPR). Der Anmel- 

dung sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizule- 

gen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig (§ 32 Abs. 2 und 4 GPR). Die Namen der  

angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten sind nach Ablauf der Anmeldefrist im Publika- 

tionsorgan der Gemeinde zu veröffentlichen und den Stimmberechtigten mit dem Stimmzet- 

tel zur Kenntnis zu bringen (§ 32 Abs. 5 GPR).  

Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandida- 

ten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmelde- 

frist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können (§ 33 Abs. 1 GPR). Die Nachmeldefrist ist auch dann anzusetzen, wenn keine Anmeldungen vor- 

liegen. Gehen innert dieser Frist keine weiteren Anmeldungen ein, sind die Vorgeschlagenen  

vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt zu erklären (§ 33 Abs. 2 GPR).  

  

 Können auf diese Weise nicht alle Sitze belegt werden, ist innert 6 Monaten seit dem ersten  

Wahlgang für die noch offenen Sitze eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten  

Wahlgang durchzuführen (§ 33 Abs. 3 GPR). Das heisst, das Verfahren für die Bestellung  

der noch offenen Sitze beginnt von vorne. Es ist ein Termin festzulegen mit der Möglichkeit  

der Anmeldung bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag (vgl. § 29a GPR).  

  

Die Nachmeldefrist entfällt dann, wenn mehr Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet  

werden, als zu wählen sind. In diesen Fällen findet der zweite Wahlgang an der Urne statt. 

Anzahl Stimmberechtigte
1'118
Stimmbeteiligung
59.3
Ebene
Gemeinde
Art
Exekutive
Name
Wahlprotokoll_der_Ersatzwahl_Gemeinderat_vom_28.11.2021.pdf (PDF, 349.58 kB) Download 0 Wahlprotokoll_der_Ersatzwahl_Gemeinderat_vom_28.11.2021.pdf
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