Gemeindekanzlei - Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit. Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird ausgestellt vom:
Familiengericht, c/o Bezirksgericht Brugg, Untere Hofstatt 4, 5201 Brugg, Tel. 056 462 30 50
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 441 14 52 | gemeindeverwaltung@villnachern.ch |