Gemeindekanzlei - Beglaubigung Unterschriften/Kopie
Unterschriftsbeglaubigungen
Folgende Punkte sind zu beachten:
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Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
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Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Pass oder Identitätskarte)
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Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
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Bitte unterschreiben Sie nicht im Voraus.
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
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Wir bitten Sie, das Originaldokument mitzubringen.
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Das Gemeindebüro wird bei Bedarf eine kostenpflichtige Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 441 14 52 | gemeindeverwaltung@villnachern.ch |