Soziale Dienste - Elternschaftsbeihilfe
Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern beziehungsweise Elternteilen, ihr Kind in den ersten 6 Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Sie verhindert Bedürftigkeit.
Elternschaftsbeihilfe wird auf ein Gesuch hin ausgerichtet. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit den Sozialen Diensten.
Zugehörige Objekte
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Informationsbroschure_Soziale_Dienste.pdf (PDF, 107.58 kB) | Download | 0 | Informationsbroschure_Soziale_Dienste.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 056 444 29 42 | gemeindeverwaltung@villnachern.ch |
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