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Informationen des Gemeinderates zur Fusionsabstimmung vom 22.09.2024

12. September 2024

Der Gemeinderat ist im Rahmen einer Abstimmung zu objektiver und sachlicher Information verpflichtet. Das gebietet Art. 34 Abs. 2 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV), der bestimmt: «Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe.»

Im Vorfeld zur Fusionsabstimmung vom 22.09.2024 hat die freie politische Auseinandersetzung in Form von Flugblättern und Leserbriefen Fahrt aufgenommen. Der Gemeinderat anerkennt die Meinungs- und Medienfreiheit als Grundrecht einer funktionierenden Demokratie. Dennoch sieht er sich in der Pflicht, in diesem Zusammenhang wie folgt Stellung zu nehmen. 

1. Steuerfuss und Investitionsplanung

Der Finanzplan vom 26.04.2024 und der Facharbeitsgruppenbericht Finanzen sowie die Finanzkommission Villnachern zeigen auf, dass bei einem Alleingang von Villnachern die Steuern nicht gesenkt werden können, wenn nach heutigem Wissensstand die geplanten, notwendigen Investitionen (auch grössere) zweckmässig (nicht luxuriös) umgesetzt werden sollen und die Steuereinnahmen nicht markant steigen.

Der Gemeinderat Villnachern und Stadtrat Brugg gehen davon aus, dass durch die Attraktivitätssteigerung und Steuersenkung von 23% in Villnachern bis in 3-8 Jahren das Steuersubstrat im Ortsteil Villnachern gesteigert werden kann.

Im Weiteren erachtet der Gemeinderat Villnachern, dass Investitionen in die Infrastruktur, die Gemeindestrassen und Eigenwirtschaftsbetriebe mit Abwasser und Trinkwasser gemäss Finanzplan notwendig und Aufgabe einer seriösen Gemeindeführung sind.

2. Siedlungsentwicklung und Eigenmietwert Villnachern

Gemäss Raumkonzept R1 des kantonalen Richtplans, welcher sich aufgrund der Fusion nicht ändert, ist Villnachern ein «ländlicher Entwicklungsraum». Des Weiteren verlangt der kantonale Richtplan gemäss Planungsanweisung 1.1 eine gute Siedlungsqualität unter Einhaltung der quartierspezifischen Qualitäten. Das bedeutet, dass auch nach einer allfälligen Fusion, Villnachern ein ländlicher Entwicklungsraum bleibt.

Des Weiteren findet die nächste Neuberechnung gemäss kantonalem Steueramt im Jahre 2025 statt und eine Fusion löst keine Neuberechnung aus. Der Eigenmietwert hängt von vielfältigen, komplexen Faktoren des Immobilienmarktes ab unter anderem auch die Tatsache, dass Villnachern ein ländlicher Raum bleibt.

3. Gemeindehaus

In der Facharbeitsgruppe Liegenschaften wurde unter anderem die zukünftige Verwendung des Gemeindehauses behandelt. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat sich noch keine klare weitere Verwendung ergeben. Bis zu einem definitiven Entscheid soll das Gemeindehaus vermietet werden. Das Gemeindehaus gehört zum Verwaltungsvermögen und kann zum heutigen Zeitpunkt nicht verkauft werden.

4. Schule

Durch die Einführung der Schulsozialarbeit, dem spürbaren Ausbau der Tagesstrukturen mit der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie einem deutlich grösseren Musikschulangebot wird ein sehr grosser Mehrwert geschaffen. Es ergeben sich optimale Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mit entsprechendem Potenzial für Steuermehreinnahmen.

5. Zukunft Badi Villnachern

Wie an der letzten Gemeindeversammlung informiert, erarbeitet der Gemeinderat und die Firma iver AG (Investor/Bauherr) aktuell einen Baurechtsvertrag für das Umnutzungsprojekt Badiareal Aarhof. Damit soll der kostenneutrale Betrieb der integrierten Badi über Jahrzehnte sichergestellt werden. Der Gemeinderat unterstützt dieses Projekt. Es soll unabhängig vom Fusionsentscheid realisiert werden. Über den Baurechtsvertrag soll an der Einwohnergemeindeversammlung im November dieses Jahres abgestimmt werden.

Der Stadtrat Brugg, der Gemeinderat Villnachern, die Projektleitung und alle Facharbeitsgruppen haben nach bestem Wissen und Gewissen ihre Analysen und Berichte auf möglichst faktenbezogenen Unterlagen seriös ausgearbeitet. Der Stadtrat Brugg und der Gemeinderat Villnachern sind überzeugt, dass bei einer Fusion beide Gemeinden gewinnen und Villnachern seinen ländlichen Charakter behalten wird.

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Es liegt an Ihnen zwischen den verschiedenen gegensätzlichen Auffassungen zu unterscheiden, unter den Meinungen auszuwählen, Übertreibungen als solche zu erkennen und ihre eigene Meinung zu bilden.

Weitere Informationen für Ihre Meinungsbildung:
https://www.villnachern.ch/gemeindezusammenschluss

 

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