Kopfzeile

Inhalt

Soziale Dienste - Elternschaftsbeihilfe

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern  beziehungsweise Elternteilen, ihr Kind in den ersten 6 Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Sie verhindert Bedürftigkeit.

Elternschaftsbeihilfe wird auf ein Gesuch hin ausgerichtet. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit den Sozialen Diensten.

Zugehörige Objekte

Name
Informationsbroschure_Soziale_Dienste.pdf (PDF, 107.58 kB) Download 0 Informationsbroschure_Soziale_Dienste.pdf
Name Download
Icon